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Petition für faire Pikett- und
Überzeitentschädigung im Spital

Aktuelles aus der Sektion Zürich und Schaffhausen

Aktuelles aus der Sektion Zürich und Schaffhausen

Bedürfnisanalyse – Spitalhebammen Zürich und Schaffhausen

Die Datenerhebung zum IST-Zustand in den Spitäler Zürich und Schaffhausen hat die Arbeitsgruppe (AG genannt) im November 2022 abgeschlossen. Im Mai 2023 folgte die Erhebung der Bedürfnisse der Spitalhebammen bezüglich Pikett- und Überzeitentschädigung. Erste Ergebnisse zeigen die Wichtigkeit, dass Hebammen ihre Stimme erheben und auf die Arbeitsbedingungen im Spital aufmerksam machen. An der Umfrage haben 158 Spitalhebammen aus Zürich und Schaffhausen teilgenommen.

Mindestens das Vierfache ist erforderlich
Um sich fair entschädigt zu fühlen, bedarf es für die grosse Mehrheit (93%) eine finanzielle Entlöhnung. Die Hälfte davon wünscht sich sowohl eine finanzielle wie auch zeitliche Entschädigung. Für 87.8% sollte die Pikettentschädigung mindestens 100 CHF betragen für einen Dienst von 8,5 Stunden (11,70 CHF/h). Die Diskrepanz zum IST-Zustand ist verheerend gross. Bei der Mehrheit der Spitäler (64,3%) liegt die Entschädigung bei 3 CHF oder weniger pro Stunde.

Klare Stimmen zum Abbau von Überzeit in Pikettbereitschaft
Wenn Überzeit im Pikettdienst abgebaut werden muss, ist das für 86.4% störend. Überzeit soll laut knapp zwei Dritteln (59.6%) der Teilnehmerinnen durch Freizeit kompensiert werden. Einige (13.7%) wünschen sich, dass der Ausgleich situationsabhängig durch Freizeit oder finanzielle Entschädigung erfolgt.

Stimmen der Teilnehmerinnen:

Überzeit im Pikett zu kompensieren, entspricht nicht dem Prinzip von „Freizeit“, da man während dieser Zeit ja trotzdem arbeitsbereit ist und auch nicht planen kann.

Und wenn mit Pikett, dann mit fairer Entlöhnung!

Ausblick
Die AG konnte ihr Projekt und die geplante Petition am Schweizerischen Hebammenkongress vorstellen. Um sicherzustellen, dass die Petition trotz unterschiedlicher Landessprachen eine hohe Sichtbarkeit erlangt, ist die AG auf die Mitwirkung verschiedener Sektionen angewiesen. Sektionen oder interessierte Personen dürfen sich gerne über folgende E-Mail-Adresse melden: mail@spitalhebammen.ch

Die nächsten Arbeitsschritte umfassen die Erstellung der Forderungen und das Verfassen eines Argumentariums.

Eine fluktuierende Arbeitsbelastung im Gebärsaal ist unumgänglich und Hebammen bringen die nötige Flexibilität mit diese zu meistern. Die Umfrage zeigt, dass neue Regelungen und Modelle erforderlich sind, um dies fair zu entschädigen.

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